Eigenbedarfskündigung richtig und fair umsetzen: Was Vermieter wissen müssen

Die Eigenbedarfskündigung ermöglicht es Vermietern, ein Mietverhältnis zu beenden, wenn sie die Wohnung oder das Haus für sich selbst oder nahe Angehörige benötigen. Dieses rechtliche Instrument ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und kann sowohl für Vermieter als auch für Mieter weitreichende Auswirkungen haben. Im folgenden Beitrag erläutern wir die wesentlichen Aspekte der Eigenbedarfskündigung und wie sie korrekt durchgeführt wird.


Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung

Begründung des Eigenbedarfs
Um eine Eigenbedarfskündigung rechtlich durchzusetzen, muss der Vermieter einen klaren und nachvollziehbaren Grund angeben. Er muss detailliert darlegen, warum die Wohnung für ihn selbst oder für einen Angehörigen benötigt wird. Ein bloßes allgemeines Interesse reicht nicht aus. Die Begründung muss konkret und glaubwürdig sein, zum Beispiel, wenn der Vermieter in die Wohnung einziehen möchte oder ein naher Verwandter aufgrund gesundheitlicher oder familiärer Gründe dort wohnen soll.

Kündigungsfrist einhalten
Die Kündigungsfrist für eine Eigenbedarfskündigung richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bei einem Mietverhältnis von bis zu fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Liegt die Mietdauer zwischen fünf und acht Jahren, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Bei mehr als acht Jahren Mietdauer beträgt die Frist neun Monate. Diese Fristen beginnen mit dem Zugang der Kündigung beim Mieter und sind zwingend einzuhalten, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.

Sozialklausel beachten
Die Sozialklausel schützt Mieter, die sich in besonders schutzbedürftigen Situationen befinden, wie ältere Menschen oder Familien mit kleinen Kindern. Wenn eine Kündigung eine unzumutbare Härte für den Mieter darstellen würde, können diese Mieter unter bestimmten Umständen Widerspruch einlegen. Der Vermieter muss diese sozialen Aspekte berücksichtigen, um rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen.



Durchführung der Eigenbedarfskündigung

Kündigung schriftlich aussprechen
Die Eigenbedarfskündigung muss schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind rechtlich nicht wirksam. Der Kündigungsbrief sollte die Begründung des Eigenbedarfs und die entsprechende Kündigungsfrist enthalten. Eine klare und präzise Formulierung hilft, Missverständnisse zu vermeiden und den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Formale Anforderungen erfüllen
Der Kündigungsbrief muss an die richtige Adresse des Mieters geschickt und von allen Vermietern unterschrieben werden, falls es mehrere Vermieter gibt. Auch der Zugang der Kündigung sollte nachweisbar sein, etwa durch einen Einschreibebrief oder eine persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung.

Frühzeitige Kommunikation
Obwohl es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann es sinnvoll sein, frühzeitig mit dem Mieter zu kommunizieren. Ein offenes Gespräch kann helfen, mögliche Missverständnisse auszuräumen und möglicherweise eine einvernehmliche Lösung zu finden. Vielleicht gibt es Möglichkeiten, Unterstützung beim Umzug anzubieten oder Ersatzwohnraum zu finden, um die Situation für beide Seiten zu erleichtern.

Mieter haben das Recht, gegen eine Eigenbedarfskündigung Widerspruch einzulegen, wenn sie der Meinung sind, dass die Kündigung ungerechtfertigt ist. Besonders schutzbedürftige Mieter können sich auf die Sozialklausel berufen, wenn die Kündigung für sie eine unzumutbare Belastung darstellt. In solchen Fällen kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, um die beste Vorgehensweise zu klären.